Unfall­behandlung

in der orthopädischen Facharztpraxis Kronberg

Das Durchgangsarztverfahren der Berufsgenossenschaften (kurz D-Arzt-Verfahren) regelt die Behandlung von Arbeits-, Schul- oder Wegeunfällen in Deutschland.

Es kommt nur in den Fällen zur Anwendung, in denen die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Behandlung übernimmt. Ein D-Arzt ist ein Arzt mit speziellen unfallmedizinischen Kenntnissen. Die Zulassung hierzu erfordert spezielle personelle, apparative und einrichtungstechnische Voraussetzungen.

Dr. Braune und seine Praxis erfüllen die von den Berufsgenossenschaften geforderten Kriterien. Er ist zur Behandlung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen ermächtigt.

Sollten Sie einen Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall erlitten haben, nehmen Sie bitte sofort mit uns telefonisch Kontakt auf, da diese Behandlung nicht an Termine gebunden ist und schnellstmöglich erfolgen sollte.

06173-4717